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Land informiert: Friseure, Gärtnereien und Floristikgeschäfte öffnen am 1. März mit Auflagen/Persönliche Impfeinladung für die Ältesten

Falkensee, den 01. 03. 2021

Ab 1. März 2021 können in Brandenburg Baumschulen, Gärtnereien und Floristikgeschäfte unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen Gartenfachmärkte auch für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Das Kabinett hatte im Umlaufverfahren einer Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zugestimmt, die im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde und am 1. März in Kraft tritt. Friseurbetriebe können ebenfalls seit heute wieder öffnen. Das hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen beschlossen.

 

Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte: Sie dürfen öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche überwiegend unter freiem Himmel liegt. Betreiberinnen und Betreiber müssen also gewährleisten, dass die Verkaufsflächen, die sich in geschlossenen Räumen befinden, weniger als 50 Prozent der Gesamtverkaufsfläche betragen. Baufachmärkte bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen, dürfen aber gärtnerische Waren auch an nicht gewerbliche Kundinnen und Kunden verkaufen, sofern dafür der überwiegende Anteil der Verkaufsfläche im Freien liegt. Das bedeutet, dass zu Baufachmärkte gehörende Gartencenter im Freien vollständig öffnen dürfen; die Innenbereiche, in denen gärtnerische Waren angeboten werden, hingegen nur in begrenztem Umfang (der Anteil der Innenbereiche an der Gesamtverkaufsfläche muss weniger als 50 Prozent betragen). Blumenläden können regulär öffnen, sofern mehr als 50 Prozent ihrer Verkaufsflächen sich unter freiem Himmel befinden.

 

Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherstellen. Alle Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, alle weiteren Personen (insbesondere das Personal) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Verkaufsstellen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.

 

Friseurbetriebe: Sie müssen auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen sicherstellen. Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen, Friseurinnen und Friseure eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Personendaten der Kundinnen und Kunden müssen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. Außerdem muss die Raumluft regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden.


Brandenburg impft: Persönliche Impfeinladung für die Ältesten


Die ältesten und noch nicht geimpften Brandenburgerinnen und Brandenburger werden seit Freitag vergangener Woche mit einem persönlichen Brief über ihr Impfangebot informiert. Sie haben dann die Möglichkeit, über eine Sonderrufnummer ihren individuellen Impftermin zu vereinbaren.

 

  • Die ersten 17.000 Briefe wurden am 26. Februar an über 85-Jährige verschickt.
  • Weitere 35.000 Briefe folgen in der kommenden Woche.
  • Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter über 80, die noch nicht geimpft wurden, werden in den kommenden Wochen gestaffelt angeschrieben.
  • Es wird hierzu auf Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen.
  • Der Brief enthält eine Sonder-Rufnummer für die persönliche Terminvereinbarung in einem Impfzentrum in Brandenburg.
  • Das Callcenter ist täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
  • Die Impfungen finden ab dem 8. März 2021 statt.

 

Laut der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes gehören alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, zur Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“).

 

Hier stellt das Land Brandenburg eine Übersicht der Impfangebote bereit.