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Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

14. 04. 2022

Die Bundesregierung schafft ein Maßnahmenpaket, um von dem Ukraine-Krieg
betroffene Unternehmen zu stützen. Beihilferechtliche Grundlage dafür ist i.W. das
Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen
zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Die Maßnahmen
stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und ggf. auch der
Genehmigung der EU-Kommission.  

 

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig
Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie-
und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen. Das KfW-Kreditprogramm
und das Bürgschaftsprogramme werden zuerst starten können, die anderen
Instrumente folgen danach.

 

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