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Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfen III in Umsetzung

07. 04. 2021

Die Bundesministerien für Finanzen sowie für Wirtschaft und Energie haben über weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfen III informiert und der Landkreistag Brandenburg hat diese Informationen im Rundschreiben 457/2021 veröffentlicht.

 

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten danach einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23. März 2021 um.

 

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der  Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 % erleiden, auf bis zu 100 % erhöht. Bislang wurden bis zu 90 %
der förderfähigen Fixkosten erstattet.

 

Alle weiteren Informationen sind dem Rundschreiben 457/2021 zu entnehmen.