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Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe

26. 03. 2020

Seit Mittwoch, 25. März 2020, hat die Investitions- und Landesbank (ILB) die Unterlagen für das Sofortprogramm Corona Brandenburg zur Verfügung gestellt. Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg. Diese Zielgruppen können nach folgender Staffelung Soforthilfe erhalten:

 

  • Bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
  • Bis zu zehn Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate

 

Die Unterstützungsangebote des Landes bzw. der ILB sind nun unter

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

 

Die „Corona Soforthilfe Brandenburg“ für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe finden Sie unter

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
 

Die Dokumente finden Sie unten im Downloadbereich.

 

 

Bild zur Meldung: Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe