BMDV fördert Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Firmen, Vereine und Kommunen mit bis zu 1 Million Euro

13. 03. 2023

Das Referat Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung teilt mit, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität fördert.

 

BMDV - BMDV fördert Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Firmen, Vereine und Kommunen mit bis zu 1 Million Euro (bund.de)

 

Nähere Details dazu finden Sie auch unter:

 

Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine (03/2023) - NOW GmbH (now-gmbh.de)

 

Wann?

09. März bis 20. April 2023

 

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

 

Was wird gefördert?

  • Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
    • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
    • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

 

Wie hoch ist die Förderung? 

  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
    • Die Förderquoten beträgt 40%
    • Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden

 

Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragstellende Organisation. Anträge können ab dem 09. März bis zum 20. April 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.